Orange the World – Stand up for Women

vom 25. Nov. 2021 bis 10. Dez. 2021

 

 

Unter diesem Motto startet am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, wieder die weltweite Kampagne Orange Days. Bis zum 10. Dezember stehen 16 Tage ganz im Zeichen der nachhaltigen Verwirklichung der Grundrechte von Frauen.

16 Tage lang wird unter dem Slogan „Orange the World – Stand up for Women” international auf die Benachteiligung von Frauen, Gewalt gegen Frauen und die Verletzung der Menschenrechte von Minderheiten aufmerksam gemacht. Die orange Farbe ist das gemeinsame Erkennungszeichen, das die Aktionen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene verbindet und nach außen sichtbar macht. Auch wir von Soroptimist International veranstalten verschiedene Aktionen in unseren Clubs, um das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Damit setzen wir auf allen Ebenen ein klares NEIN gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Im Zentrum der diesjährigen Kampagne steht die Istanbul Konvention, die 2018 von Deutschland ratifiziert worden ist. Dabei handelt es sich um das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Der Vertrag definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung. Für die Unterzeichnerstaaten wie Deutschland normiert der Vertrag als Bundesgesetz eine Schutzpflicht für alle Frauen. Dennoch sind die grundlegenden Bestimmungen dieses Vertrages in weiten Teilen nach wie vor eher unbekannt und haben bis heute zu keiner systematischen und übergreifenden Strategie auf allen relevanten politischen Ebenen geführt. 

 

Donnerstag, 25. November 2021

Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches
Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen.
Geschlechterklischees entwickeln sich im Kleinkindalter –
Gewaltprävention beginnt schon in der Kita!
(nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention)

 

Freitag, 26. November 2021

Gegenseitiger Respekt, gewaltfreie Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Aufhebung von Rollenzuweisungen, geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sind Themen, die in die offiziellen Lehrpläne auf ALLEN Ebenen des Bildungssystems und bundesweit einheitlich aufgenommen werden müssen. (nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 14) 

 

Samstag, 27. November 2021

Vorurteile, Bräuche, Traditionen usw., die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, gibt es noch immer. Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern sind notwendig. Gesetzliche Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind diskriminierungsfrei einzuführen. (nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 4) 

 

Sonntag, 28. November 2021

Gewaltopfer bleiben aus Angst beim Täter. Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt hat strukturellen Charakter und ist einer der entscheidenden sozialen Mechanismen, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden. (nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention) 

 

Montag, 29. November 2021

Gewaltopfer bleiben aus Angst stumm. Alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind schwere Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Haupthindernis für das Erreichen ihrer Gleichstellung. (nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention) 

 

Dienstag, 30. November 2021

Das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt und die Informationen zur Verhütung von Gewalttaten und Hilfeleistungen müssen von allen Akteuren in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gebracht werden. (nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 13)

 

Mittwoch, 1. Dezember 2021

Wir fordern die bundesweit einheitliche und flächendeckende Errichtung und die gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern! Diskriminierungsfreier Zugang zu Frauenhäusern ist heute noch immer nicht selbstverständlich. (nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 23)

 

Donnerstag, 2. Dezember 2021

Die letzte Repräsentativbefragung zu Gewalt gegen Frauen gab es 2004. (Inkl. Dokumentationen über Gewalt im Vorfeld der Tötung). Nur auf der Basis von aktuellem Datenmaterial können die Maßnahmen der Istanbul Konvention gezielt durchgeführt, kann Gewalt gegen Frauen verhindert werden!

 

Freitag, 3. Dezember 2021

Die letzte Repräsentativbefragung zu Gewalt gegen Frauen (inkl. Gewalt im Vorfeld der Tötung) wurde 2004 durchgeführt. Nur auf der Basis von aktuellem Datenmaterial können die Maßnahmen der Istanbul Konvention gezielt ausgeführt werden und Gewalt gegen Frauen verhindert werden!

 

Samstag, 4. Dezember 2021

Bildung findet in jedem Alter und überall statt. Auch in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in den Medien müssen die erforderlichen Maßnahmen gefördert werden, um das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zu schaffen. Es geht um Bewusstseinsbildungsaktivitäten und die gewaltfreie Lösung von Konflikten in zwischenmenschlichen Beziehungen. (nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 14)

 

Sonntag, 5. Dezember 2021

Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern. Sie hat zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt. Wie wichtig Gleichberechtigung ist, muss im Bewusstsein der GESAMTEN Gesellschaft ankommen! (nachzulesen in der Präambel zur Istanbul Konvention)

 

Montag, 6. Dezember 2021

Nachbarn, Freunde, Kollegen und Verwandte in allen Gesellschaftsschichten sind aufgefordert, Gewalt zu erkennen, sich gegen sie auszusprechen und die Opfer nach Kräften zu schützen. (nachzulesen in: Erläuterung zur Istanbul Konvention Nr. 91)

 

Dienstag, 7. Dezember 2021

Empowerment von Frauen ist wichtig für die Gewaltprävention. Alle Akteure wie Frauenorganisationen, Gleichstellungsorgane, Menschenrechtsinstitutionen usw. sind aufgerufen Frauen zu empowern. (nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 13

 

Mittwoch, 8. Dezember 2021

Noch immer ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht in allen EU-Staaten geltendes Recht. Auch die EU selbst könnte die Istanbul Konvention ratifizieren, hat es aber noch immer nicht getan.

 

Donnerstag, 9. Dezember 2021

Zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gilt: keine Verbreitung von weiblichen Klischees und erniedrigenden Bildern von Frauen. Das gilt für alle: auch für Gesetzgeber, Medien, den Privatsektor oder Schulen. (nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 17, Erläuterung zum Bericht Nr. 107+108)

 

Freitag, 10. Dezember 2021

Einstellungen, Überzeugungen und Verhaltensweisen bilden sich von Klein auf heraus. Es ist wichtig, so früh wie möglich die Gleichstellung von Frauen und Männern, den gegenseitigen Respekt, in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie die Gewaltfreiheit zu fördern: Die Verantwortung hierfür liegt vorrangig bei den Eltern. Bildungseinrichtungen spielen jedoch eine nicht zu vernachlässigende Rolle. (nachzulesen in: Istanbul Konvention, Artikel 14, Erläuterung zum Bericht Nr. 94)

Hier finden Sie die Istanbul Konvention




YouTubeFacebookTwitterInstagramPodcast
Top